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Bieterrechte im Vergabeverfahren und bei Auftragsänderungen – Checkliste möglicher Rechtsverletzungen

Eine Benachteiligung von Unternehmen durch Auftraggeber im Vergabeverfahren kommt im Wesentlichen in Folgenden vier Fallgruppen in Betracht:

  • Unternehmen beteiligen sich am formalisierten Vergabeverfahren und werden durch Entscheidungen des Auftraggebers diskriminiert.
  • Unternehmen können sich am formalisierten Verfahren nicht beteiligen, weil die Beschreibung des Leistungsgegenstandes oder die Anforderungen an die Teilnahme so gestaltet sind, dass sie nicht mitmachen können.
  • Der Auftraggeber führt kein formalisiertes Vergabeverfahren durch, sondern nimmt eine unzulässige Direktvergabe an einen Wettbewerber vor.
  • Der Auftraggeber führt zunächst ordnungsgemäß ein Vergabeverfahren durch, nimmt dann aber während der Auftragsausführung mit dem Zuschlagsbieter (Auftragnehmer) unzulässige Änderungen des Vertragsverhältnisses vor.

Der vorliegende Fachbeitrag beinhaltet eine vergaberechtliche Checkliste von möglichen Rechtsverletzungen des Auftraggebers gegenüber interessierten Unternehmen, Bewerbern, Bietern und Auftragnehmern. Dabei werden die wichtigsten subjektiven Bieterrechte gemäß § 97 Abs. 6 GWB (Rechtsanspruch der Unternehmen auf Einhaltung der Bestimmungen über das Vergabeverfahren) dargestellt.

1.5 Bieterrechte / Rechtsschutz
MG
Grünhagen
Matthias
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Vergaberecht
Matthias Grünhagen ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Vergaberecht.