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UVgO – Amtliche Erläuterungen des BMWi zu Anwendung des Vergaberechts

Die neue UVgO – Unterschwellenvergabeverordnung ersetzt die VOL Teil A (VOL/A) in der Fassung der Verkündung vom 20. November 2009 (BAnz. Nr. 196a, ber. 2010 S. 755). Die UVgO orientiert sich strukturell an der für öffentliche Aufträge oberhalb der EU-Schellenwerte geltenden Vergabeverordnung von April 2016.

Die UVgO tritt nicht bereits mit der Bekanntmachung im Bundesanzeiger in Kraft, sondern wird erst durch die Neufassung der Allgemeinen Verwaltungsvorschriften zu § 55 der Bundeshaushaltsordnung bzw. für die Länder durch die entsprechenden landesrechtlichen Regelungen in Kraft gesetzt. Bis dahin besteht die Anwendungsverpflichtung der VOL/A.

In diesem Fachbeitrag wird nachfolgend auf den Originalwortlaut der amtlichen Erläuterungen des BMWi (Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie) Bezug genommen.

Den vollständigen Text der UVgO (Unterschwellenvergabeverordnung), Endfassung Originalwortlaut finden Sie hier.

1.1 Anwendung des Vergaberechts
MG
Grünhagen
Matthias
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Vergaberecht
Matthias Grünhagen ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Vergaberecht.