zurück

Entscheidungen des Auftraggebers mit Beurteilungsspielraum sind daraufhin überprüfbar, ob die jeweiligen Noten im Vergleich ohne Benachteiligung des einen oder anderen Bieters plausibel vergeben wurden. (Anm. GRÜNHAGEN)

BGH, Beschluss vom 04.04.2017 - X ZB 3/17
2.5 Form, Prüfung, Wertung