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Ausschluss vom Vergabeverfahren wegen vorangegangener Schlechtleistung möglich, wenn konkrete Tatsachen von einigem Gewicht vorliegen, die die Entscheidung des Auftraggebers als nachvollziehbar erscheinen lassen. (Anm. GRÜNHAGEN)

OLG Celle, Beschluss vom 09.01.2017 - 13 Verg 9/16
2.4 Eignung