VOL/A § 1
Anwendungsbereich

Die folgenden Regeln gelten für die Vergabe von öffentlichen Aufträgen über Leistungen (Lieferungen und Dienstleistungen). Sie gelten nicht

  • für Bauleistungen, die unter die Vergabe- und Vertragsordnung für Bau- leistungen- VOB – fallen und
  • für Leistungen, die im Rahmen einer freiberuflichen Tätigkeit