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Bietergemeinschaften wettbewerbsunschädlich, sofern beteiligte Unternehmen für sich nicht leistungsfähig oder Kapazitäten anderweitig gebunden oder wirtschaftlich zweckmäßiger und kaufmännisch vernünftiger Zusammenschluss. (Anm. GRÜNHAGEN)

OLG Celle, Beschluss vom 08.07.2016 - 13 Verg 2/16
2.4 Eignung