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Vorsicht bei der Forderung von Zertifizierungen/Verleihungsurkunden, die nicht von amtlichen Qualitätskontrollinstituten ausgestellt werden. (Anm. GRÜNHAGEN)

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 14.12.2016 – Verg 20/16
2.4 Eignung