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Rückforderung Fördermittel erfolgt dann, wenn der Zuwendungsempfänger ohne Zustimmung einen vorzeitigen Maßnahmenbeginn vorgenommen hat, dies gilt auch bei Zustimmung zu einer anderen Teilmaßnahme. (Anm. GRÜNHAGEN)

VGH Bayern, Urteil vom 06.12.2016 - 22 ZB 16.2037
1.6 Zuwendungsempfänger