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Plant der Auftraggeber nach Vergabe eines oberschwelligen Auftrags Sparmaßnahmen, kann bei der Neuvergabe der Wert des Folgeauftrages unterschwellig sein (Anm. GRÜNHAGEN Fachanwaltskanzlei für Vergaberecht)

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 02.11.2016 - Verg 21/16
1.1 Anwendung des Vergaberechts