zurück Exorbitante, unerklärliche Preisabweichungen können auch bei einem unauffälligen Gesamtangebotspreis Aufklärung zu Einzelpreisen rechtfertigen. (Anm. GRÜNHAGEN Fachanwaltskanzlei für Vergaberecht) OLG Koblenz, Beschluss vom 04.01.2018 - Verg 3/17 Weiterlesen 23.10.2018 2.5 Form, Prüfung, Wertung